Lagerräume gehören zu jedem Betrieb dazu. Mit jedem Lager geht aber auch ein gewisses Sicherheitsrisiko daher – durch Flurförderzeuge, Materialien oder die Lagerung selbst. Wir erklären, was sicheres Arbeiten im Lager bedeutet, welche gesetzlichen Anforderungen es gibt – und wie Sie Gefährdungen rechtzeitig erkennen und beseitigen können.
Inhaltsverzeichnis:
- Arbeitsschutz im Lager: Allgemeine Anforderungen
- Arbeitssicherheit im Lager: Gesetzliche Anforderungen
- Die Gefährdungsbeurteilung
- Gabelstapler, Regale, Flüssigkeiten: Gefahrenquellen in der Logistik
- Sicherheit im Lager verbessern: 7 Tipps
- enviropack: Ein Teil Ihrer Lagerlogistik
Arbeitsschutz im Lager: Allgemeine Anforderungen
Die grundlegenden Anforderungen regelt die DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -Geräte“. Sie umfasst alle Basics der Lagersicherheit.
Boden
Beim Boden geht es vor allem um Tragfähigkeit und Belag. In jedem Lagerraum oder Lagerbereich muss die Tragkraft des Bodens ermittelt werden – ganz egal, ob das Lagergut in Stapeln oder in Regalen aufbewahrt wird. Der Boden muss ausreichend eben sein und darf keine Stolperfallen aufweisen. Bei der Nutzung von Flurförderzeugen muss der Boden der punktuellen Belastung gewachsen sein.
Beleuchtung
Je nach Sehaufgabe sind Beleuchtungsstärken zwischen 50 und 200 lx vorgesehen. Entscheidend ist, dass alle anfallenden Aufgaben mit dem bestehenden Licht problemlos durchgeführt werden können. Bei bestimmten Regalstellungen oder am Regalfuß kann das zum Problem werden.
Kennzeichnung
Die Sicherheitskennzeichnung muss so angebracht sein, dass Mitarbeiter sich von allen Bereichen des Lagers aus daran orientieren können. Gibt es bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung keine Notbeleuchtung, muss sichergestellt werden, dass das Lager im Notfall problemlos verlassen werden kann.
Brandschutz
Die Brandschutzanforderungen ergeben sich meistens aus den Bedingungen der Sachversicherer. Berücksichtigen Sie diese Genehmigungen unbedingt – und informieren Sie bei Umnutzungen die zuständigen Baubehörden. Vorhanden Brandschutzeinrichtungen müssen voll funktionsfähig sein und frei gehalten werden.
Verkehrswege
Verkehrswege müssen in ausreichender Breite vorhanden sein – und vor allem frei gehalten werden. Die gängigen Maße sind:
- Im Lagerbereich 1,25 m
- 0,75 m für Nebengänge bei reinem Personenverkehr
- Für Transportmitteln von bis zu 20 km/h: Breite des Transportmittels bzw. des Ladeguts plus Randzuschlag von jeweils 0,5 m, bei Gehverkehr 0,75 m.
Ordnung
Die Lagerfläche muss eingehalten werden. Rettungswege, Notausgänge und andere Sicherheitseinrichtungen müssen frei gehalten werden. Hier macht eine entsprechende Bodenmarkierung Sinn. Müll muss entsprechend entsorgt werden und darf nicht im Lager herumliegen.
Standsicherheit
- Bei Boden- und Stapellagerung: Stapelhöhe nicht mehr als das 4-Fache der Stapeltiefe. Bei einer Neigung von mehr als 2 % muss der Stapel abgepackt werden.
- Beschädigte Paletten, Stapelbehälter müssen aussortiert und entsorgt, beziehungsweise vorschriftsmäßig repariert werden.
- Setzen Sie auf hochwertige, stabile Regale und beachten Sie die Tragfähigkeitsangaben.
Arbeitssicherheit im Lager: Gesetzliche Anforderungen
Für Lagerbereiche gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, die alle in der DGUV Regel 108-007 aufgelistet werden. Für die Lagerung von Gefahrstoffen müssen zusätzliche Anforderungen beachtet werden.
Aber auch für viele andere Themen gibt es jeweils ein eigenes Regelwerk:
- TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“
- TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.
- DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, Anwendung und Wartung von Lagereinrichtung
- DIN EN 15512 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, Verstellbare Palettenregale
- DGUV Regel 108-007 Lagereinrichtungen und -Geräte
- DIN EN 528 Regalbediengeräte, Sicherheitsanforderungen
- DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge
- DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen
- BGV D 27 Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge
Sind Sie sich nicht sicher, welches Regelwerk für Sie gilt, können Sie bei der DGUV oder Ihrer Berufsgenossenschaft detailliert nachfragen.
Die Gefährdungsbeurteilung
Der Gesetzgeber schreibt gemäß §5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) vor, dass Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefahren ermitteln und Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Das passiert bei einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Sie muss für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit erstellt werden.
Dazu gehören folgende Fragen:
- Welchen Gefährdungen sind die Mitarbeiter im Lager ausgesetzt?
- Wie hoch ist das damit einhergehende Risiko?
- Welche Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden?
Technische Schutzmaßnahmen haben dabei immer Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen und personenbezogenen Maßnahmen.
Aus der Gefährdungsbeurteilung lässt sich dann ein umfassendes Konzept ableiten, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen und ein zügiges und sicheres Arbeiten ermöglichen soll.
Gabelstapler, Regale, Flüssigkeiten: Gefahrenquellen in der Logistik
Im Lager kommt es besonders häufig zu Arbeitsunfällen. Grund dafür ist das in vielen Bereichen erhöhte Sicherheitsrisiko. Grundsätzlich lassen sich die Gefahrenquellen im Lager in drei Kategorien teilen:
Entzündliche oder explosive Gefahrenquellen:
- Transport von Gefahrgut
- Unsachgemäße Lagerung
- Gefahrstofflager
- Chemikalien
- Gasbetriebene Anlagen
Elektrische Gefahrenquellen:
- Ladestationen
- Kurzschluss
- Defekte Leitungen oder Stecker
Mechanische Gefahrenquellen:
- Flurförderzeuge
- Fehlende Schutzkleidung
- Hubtechnik
- Fördertechnik
- Werkzeuge
- Arbeitsgeräte
- Beengter Platz
- Rutschige oder scharfkantige Oberflächen
- Regale, Paletten
- Rampen, Leitern, Treppen
Sicherheit im Lager verbessern: 7 Tipps
Das Thema Sicherheit im Lager kann kompliziert sein. Umso wichtiger ist es, bei Lagertechnik, Konzepten und Schutzausrüstung auf Hochwertigkeit zu setzen. Wir haben sieben Tipps gesammelt, die für mehr Sicherheit im Lagerraum und Lagerbereich sorgen.
Regale und Regalsysteme
Setzen Sie auf hochwertige Regelsysteme und achten Sie darauf, dass die zulässigen Fach- und Feldlasten nicht überschritten werden. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie der regelmäßigen Prüfpflicht, der gewerbliche Regale unterliegen, nachkommen.
Platz für Flurförderzeuge
Achten Sie darauf, dass die Fahrer Ihrer Flurförderzuege genug Platz zum Fahren und Manövrieren haben – und dabei die Mindestabstände zu Regalen eingehalten werden. Setzen Sie für den Fall der Fälle auf einen Rammschutz oder Anfahrschutz. Der verhindert, dass Regelsysteme bei Fahrfehlern umkippen.
Regelmäßige Wartung
Überprüfen und warten Sie Ihre Fahrzeuge regelmäßig. Dazu gehören Kontrollen wie die FEM-Prüfung oder Sicht- und Funktionsprüfungen. Kleinere Defekte können so schneller entdeckt und womöglich sogar selbst behoben werden.
Passendes Zeitmanagement
Ein zu eng getakteten Zeitplan setzt nicht nur Ihre Mitarbeiter unter Druck, er führt dazu, dass die Fehleranfälligkeit steigt. Achten Sie deshalb auf einen realistischen Zeitplan. Und stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter Ihre Aufgaben in der angesetzten Zeit überhaupt erfüllen können.
Schulungen und Unterweisungen
Regelmäßige Schulungen sind unersetzbar, wenn es darum geht, bekanntes Wissen aufzufrischen oder Neuerungen weiterzugeben. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter über die Vielzahl von Arbeitsschutzvorgaben informiert sind – und alle Geräte gewissenhaft bedienen.
Optimale Arbeitsausstattung
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter einen Arbeitsplatz vorfinden, der er ihnen ein optimales Arbeitsumfeld bietet. Das kann durch ergonomische Arbeitsplätze, ein angepasstes Arbeitspensum, Automatisierungen oder persönliche Schutzausrüstung umgesetzt werden.
Führungsverantwortung
Sie sind für das Wohl Ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Nehmen Sie Ihre Führungsverantwortung ernst – und setzen Sie alle Vorgaben und Empfehlungen mögliche gewissenhaft um. Auch wichtig: Ein gutes Vorbild sein. Halten Sie sich deshalb auch selbst an alle festgesetzten Regeln.
enviropack: Ein Teil Ihrer Lagerlogistik
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Zuletzt aktualisiert am 15. März 2024 von Levana Brusius