Transportschaden: Wer haftet & was ist zu tun?

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Transportschaden am Paket

Transportschaden: Wer haftet & was ist zu tun?

Kaputte Lieferungen sind im Online-Handel leider keine Seltenheit. Denn egal wie gut Sie Ihre Ware verpacken, es kommt immer wieder vor, dass Produkte beim Transport beschädigt werden. Solche Transportschäden sind für Sie, aber auch für Ihre Kunden ärgerlich. Die entscheidende Frage: Wer muss für den Schaden haften? Und wie sollten Sie aus Händlersicht jetzt am besten vorgehen? Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Thema.

Was ist ein Transportschaden?

Ein Transportschaden bezeichnet die Beschädigung des eigentlichen Transportgutes beziehungsweise der transportierten Ware. Man spricht also von Transportschäden, wenn die Ware auf dem Transport vom Sender zum Empfänger kaputt geht. Dazu zählt zum Beispiel, wenn ein Paket auf dem Lieferweg eingerissen oder gestaucht wird oder wenn tiefgefrorene Ware auf dem Transportweg auftaut.

Nicht als Transportschaden gilt beispielsweise eine verspätete Lieferung, eine unvollständige Lieferung oder eine Lieferung an die falsche Empfängeradresse.

Grundsätzlich lässt sich zwischen offensichtlichen und versteckten Transportschäden unterscheiden:

  • Offensichtlicher Transportschaden: Damit gemeint ist ein beim Empfang sofort erkennbarer Schaden, zum Beispiel durch eine stark eingerissene oder gestauchte Kartonage, aus der Verpackung herausstehende Teile der Ware, gebrochene oder beschädigte Euro- oder Industriepaletten.
  • Versteckter Transportschaden: Die Kartonage oder Palette wirkt von außen unversehrt, die verpackte Ware weist aber Schäden auf. Der Empfänger kann die Beschädigung erst nach dem Öffnen des Pakets erkennen.

Transportschaden: Wer haftet wann?

Wenn die gelieferte Ware beschädigt beim Empfänger ankommt, spricht das Gesetz von einem Sachmangel. Wenn dieser vorliegt, stellt sich immer die Frage, wer das sogenannte Transport- oder Versandrisiko (finanzielles Risiko für den Schaden) grundsätzlich zu tragen hat und wer damit für den Schaden haften muss.

Was bedeutet Haftung?

Haftung bedeutet grundsätzlich, dass jemand für einen entstandenen Schaden einstehen muss. Die Haftung kann sich aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben.

Das ist gesetzlich geregelt. Dabei kommt es immer darauf an, wer genau (z. B. Unternehmen oder Privatperson) den Kaufvertrag miteinander geschlossen hat und damit, welcher Verkäufer die Ware an welchen Käufer versendet hat. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie eine Übersicht der verschiedenen Fälle und wer laut Gesetz haften muss:

AbsenderEmpfängerWer haftet?
Unternehmen / Online-ShopUnternehmen / Online-ShopIst in den AGB des Verkäufers nichts anderes geregelt, trägt der Käufer laut Gesetz das Transportrisiko. Der Verkäufer ist nur verpflichtet, die Ware mangelfrei an den Transportdienst zu übergeben.
Unternehmen / Online-ShopPrivatpersonDas Transportrisiko liegt beim Verkäufer (Online-Shop). Im Falle eines Transportschadens muss er laut Gesetz haften und damit für den Schaden aufkommen.
PrivatpersonPrivatpersonDas Transportrisiko trägt dem Gesetz nach der Käufer, sobald die Ware an den Transportdienst übergeben wird. Ausnahmen: Der Verkäufer hat die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt oder nicht versichert versendet, obwohl das mit dem Käufer vereinbart war.

Transportschaden: Unternehmen an Unternehmen (B2B)

Für gewerbliche Käufer ist die Haftung in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt: Es besagt, dass das Transportrisiko auf den Kunden übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur oder der zur Versendung bestimmten Person übergibt. Als Verkäufer sind Sie nur dazu verpflichtet, die Ware mangelfrei an den Transportdienst zu übergeben.

Normalerweise kann ein gewerblicher Käufer also keinen Ersatz von Ihnen als Verkäufer verlangen, wenn die Ware auf dem Transportweg Schaden nimmt.

Aber: Das gilt nur, wenn Sie als Verkäufer die Ware ordnungsgemäß zum Transport abgegeben haben – die Ware also sicher für den Transport verpackt haben. Deshalb ist es auch beim B2B-Versand sehr wichtig, dass Sie Ihre Pakete sicher verpacken und verschließen, bevor Sie sie an den Paketdienst übergeben.

Wichtig: Diese Vorschrift gilt nicht bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf (B2C), also beispielsweise bei Bestellungen im Online-Shop oder bei Versandhauslieferungen.

Unternehmen muss Transportschaden sofort prüfen

Gewerbliche Kunden wie Unternehmen müssen die erhaltene Ware sofort auf einen möglichen Transportschaden überprüfen. © PIKSEL/istock

Behauptet der Empfänger der Sendung, dass Sie als Verkäufer die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt haben, muss er das beweisen. Der Käufer trägt also die Beweislast. Dann muss er im Schadensfall durch Fotos, Zeugen oder das Aufbewahren der Verpackung nachweisen können, dass das Paket beziehungswiese dessen Inhalt ungenügend geschützt waren.

Für gewerbliche Kunden gilt außerdem eine weitere Besonderheit: Nach § 377 HGB müssen sie die Ware beim Erhalt sofort eingehend untersuchen und einen Transportschaden unverzüglich dem Absender melden. So können auch versteckte Transportschäden sofort entdeckt werden. Wenn der Empfänger den Schaden nicht oder erst zu spät meldet, gilt die Ware als genehmigt.

Transportschaden: Unternehmen an Privatperson (B2C)

Das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden trägt bei einer Sendung vom Unternehmen an einen Verbraucher immer das Unternehmen, also Sie als Händler. Die Transportgefahr geht erst dann auf den Käufer über, wenn er die Ware tatsächlich erhalten hat. Was alles genau als Verbrauchsgüterkauf gilt, ist in § 474 BGB festgelegt.

Bestellt ein Verbraucher also beispielsweise etwas in Ihrem Online-Shop, müssen Sie als Unternehmen selbst finanziell dafür (z. B. Kosten für Reparatur oder Neulieferung) aufkommen, wenn dem Paket auf dem Transportweg etwas passiert. Das gilt auch für Transportschäden bei Rücksendungen von Paketen.

Der Kunde kann dann selbst entscheiden, wie er reagieren möchte: Er kann sich entweder auf

  • sein Widerrufsrecht (innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt)
  • oder auf sein gesetzliches Mangelrecht berufen, also die Neulieferung oder die Beseitigung des Mangels fordern.

Geht das Paket verloren und der Verbraucher erhält die Ware gar nicht, haben Sie den Vertrag gegenüber dem Verbraucher nicht erfüllt. Das bedeutet, dass Sie als Händler dem Kunden nach wie vor die Ware schulden.

Paketdienst hat Schuld am Transportschaden

Senden Sie ein Paket an einen Verbraucher, tragen Sie als Händler das volle Transportrisiko. © motortion/istock

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie als Online-Händler der Vertragspartner des Verbrauchers sind. Den Kunden an das Transportunternehmen zu verweisen ist unzulässig.

Tipp: Wählen Sie für den Versand Ihrer Produkte einen zuverlässigen Transportdienstleister aus und legen Sie mit ihm, wenn möglich, vorab die Maßnahmen zur Transportschadenregulierung fest.

Transportschaden: Wann haftet der Transportdienst?

Als Online-Händler haften laut Gesetz zunächst Sie, wenn Ihr Paket beschädigt beim Empfänger ankommt. Sie müssen den Kunden also entschädigen, noch bevor eine Haftung des Transportunternehmens vollumfänglich geklärt werden kann.

Gehen Sie davon aus, dass der Transportschaden an Ihrem Paket erst nach der Übergabe an den Transportdienst passiert ist, können Sie sich als Versender an das Transportunternehmen, also den Paketdienst oder die Spedition wenden, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Dort können Sie den Schaden wiederum geltend machen und Schadensersatz verlangen. Denn nach § 425ff Handelsgesetzbuch (HGB) muss der Frachtführer haften, wenn er den Schaden auf dem Transportweg zu verantworten hat.

Ausnahme: Wenn er für die Beschädigung nichts kann (z. B. bei einem Verkehrsunfall) oder wenn die Ware von Ihnen als Online-Händler unzureichend verpackt war, muss er nicht haften. Im Zweifel müssen Sie nachweisen, dass Sie die Sendung unbeschädigt und ordnungsgemäß verpackt an den Transportdienst übergeben haben.

Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Zum Beispiel, ob es eine Transportversicherung gab und wie hoch die zu versichernde Summe darin festgelegt war.

Transportdienst haftet bei Transportschaden

Als Online-Händler ist es wichtig, einen zuverlässigen Transportdienstleister auszuwählen. © Georgijevic/istock

Wie können Sie einem Transportschaden vorbeugen?

Transportversicherungen greifen im Allgemeinen nur, wenn Sie als Versender die Ware fachgerecht und sicher verpackt haben. Das gilt auch für die Haftung des Transportunternehmens – ganz gleich, ob es sich dabei um ein kleine Spedition oder ein großes Paketunternehmen handelt. Eine sichere Verpackung ist damit die Voraussetzung, dass

  • das Transportunternehmen die Ware sicher transportieren kann
  • und Sie im Falle eines Transportschadens Schadensersatz verlangen können.

Verpacken Sie die Ware richtig

Für die fachgerechte Verpackung tragen immer Sie als Händler die Verantwortung. Zu einer guten Verpackung gehören eine stabile Kartonage, hochwertiges Klebeband sowie geeignetes Polstermaterial. Denn das Transportunternehmen überprüft im Schadensfall nicht nur die Außenverpackung, sondern auch, ob das Paket innen ausreichende gepolstert war.

Auch bei größeren Sendungen auf Paletten, die über eine Spedition verschickt werden, muss die Ware gut gesichert sein. Paletten verpacken Sie richtig, indem Sie

  • eine passende und hochwertige Palette auswählen,
  • das Packgut ausreichend polstern, verschließen und verpacken,
  • die Paletten-Lieferung zum Beispiel mit Umreifungsband sicher befestigen
  • und mit starker Stretchfolie

So hat die gestapelte Ware auf der Palette einen sicheren Halt und ist vor dem Verrutschen, Umkippen, aber auch vor äußeren Einflüssen und Diebstahl gut gesichert.


 

Transportieren Sie besonders empfindliche oder zerbrechliche Ware wie Glas oder Porzellan, raten wir Ihnen die Ware zudem mit den passenden Warnhinweisen zu versehen.

Schließen Sie eine Transportversicherung ab

Versandunternehmen wie DHL, Hermes und Co. bieten verschiedene Transportversicherungen für Sendungen an:

  • Bei DHL oder Hermes sind Pakete beispielweise standardmäßig auf einen Wert von 500 Euro versichert.
  • Briefe, Päckchen und Büchersendungen sind dagegen gar nicht abgesichert.
  • Sie können für die meisten Sendungen aber eine zusätzliche (höhere) Transportversicherung abschließen.
  • Diese unterscheiden sich nach Paketdienstleister: Meist bieten sie sie gestaffelt für eine Versicherungssumme von circa 2.500 Euro bis 25.000 Euro an.

Übrigens: Wenn Sie regelmäßig viele Pakete verschicken, bieten die meisten großen Transportunternehmen wie DHL oder DPD auch gesonderte Versicherungen an, die alle Pakete einschließen. Die Kosten sind normalerweise von der Haftungssumme und dem Auftragsvolumen abhängig.

Die richtige Verpackung wählen

Suchen Sie nun die passende Verpackung, um Ärger mit dem Paketdienst und Ihren Kunden zu vermeiden? Dann schauen Sie sich gerne einmal in unserem Online-Shop um. Wir bieten Ihnen eine umfassende Auswahl qualitativ hochwertiger Verpackungen zu attraktiven Preisen an.

Falls Sie zum Thema noch offene Fragen haben, hilft Ihnen gerne unsere Verpackungsberatung weiter. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Zuletzt aktualisiert am 4. April 2024 von Ana-Beline Dietrich

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